KLJB Suttrup-Lohe e.V.

Jugendschutz auf dem Karnevalsfest der KLJB Suttrup-Lohe

Wie vielen von euch wahrscheinlich auch aus den Vorjahren bekannt ist, nehmen wir das Jugendschutzgesetz sehr ernst!

Personen unter 16 Jahren werden von uns weder auf das Festzelt noch auf einen anderen Teil des Festgeländes gelassen. Personen unter 18 Jahren müssen das Festgelände um spätestens 0:00 Uhr verlassen haben.

Ausgenommen hiervon sind Jugendliche über 16 Jahre, die das Karnevalsfest in Begleitung ihrer Eltern besuchen. Diese dürfen in Anwesenheit einer personensorgeberechtigten Person auch bis nach 0:00 Uhr auf unserer Veranstaltung bleiben.

Darüber hinaus haben die Personensorgeberechtigten die Möglichkeit, die Aufsichtspflicht auf eine Person ihres Vertrauens zu übertragen. Weitere Informationen dazu und das Formblatt zur Benennung einer erziehungsbeauftragten Person findet ihr HIER! Es ist unbedingt notwendig, dass diese schriftliche Vereinbarung zur Übertragung der Erziehungsbeauftragung zwischen den Eltern und der Aufsichtsperson verfasst wird und sich diese und die Minderjährigen während der Veranstaltung ausweisen können.

 Zudem greift das Jugendschutzgesetz auch in weitere Bereiche unserer Veranstaltung. Daher möchten wir in diesem Zusammenhang auch darauf hinweisen, dass unserem Thekenpersonal der Ausschank von hochprozentigen Getränken an Minderjährige untersagt ist. Bitte habt auch hierfür Verständnis.

Wir werden auch in diesem Jahr wieder starke Ausweiskontrollen durchführen. Sowohl alle Personen der Busgruppen als auch alle anderen Besucher müssen beim Einlass ihren Ausweis vorzeigen, um eine Klassifizierung zwischen voll- und minderjährigen Personen vornehmen zu können. Haltet euren Personalausweis bitte bereits im Bus bzw. im Eintrittszelt bereit, damit keine überflüssigen Wartezeiten entstehen.

Zudem weisen wir bereits im Vorfeld darauf hin, dass unser Thekenpersonal und unsere Ordner auf dem Festgelände verstärkt Ausweiskontrollen durchführen werden. Diese werden sowohl uniformiert als auch in Zivilkleidung durchgeführt.

 Das Jugendschutzgesetz